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Energieeinsparverordnung, bekannt auch unter dem Kürzel: EnEV.

Neue EnEV jetzt seit Oktober 2009 gültig!

Einige Hintergrund-Informationen zur Entwicklung der Energie-Einsparverordnung:

Weltweit wird um gesetzliche Rahmenbedingungen zur notwendigen Reduzierung der Treibhausgase gerungen, doch eine Einigung ist nicht in Sicht.

Die Bundesrepublik Deutschland hat den Schritt nach vorn gemacht und sich selbst verpflichtet, die CO.2 Emission bis zum Jahr 2005 über alle Bereiche hinweg um 25% zu reduzieren. Im Gebäudebereich können wir eine Reduzierung nur erreichen, wenn wir alle Möglichkeiten zur Energieeinsparung und Emissionsminderung nutzen.

Und genau hier setzt die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2002 (novelliert Dezember 2004) an. Denn die beste Energiequelle ist immer noch das Energiesparen. Setzen wir dafür schon heute bei der Planung von Gebäuden alle bau-und anlagentechnischen Möglichkeiten optimal ein, lassen sich über den üblichen Nutzungszeitraum von etwa 50 bis zu 100 Jahren beträchtliche Ressourcen sparen.

Mit der seit 1995 geltenden (alten) Wärmeschutz-Verordnung (WSchVo) wurde seinerzeit der reine Heizwärmebedarf bei Neubauten auf maximal 100 KWh pro m2 Wohnfläche im Jahr beschränkt. Nicht berücksichtigt war aber der Energieaufwand für Heizungsanlage und Brauchwarmwasser. Dieser Energie-aufwand erforderte auch 50-100 KWh pro m2 Wohnfläche im Jahr. Also war der echte Energiebedarf nach alter Wärmeschutzverordnung ca. 150-200 KWh pro m2 Wohnfläche im Jahr.

Für das Niedrigenergiehaus mußte der Heizwärme-Bedarf der Wärmeschutzverordnung 1995
um mindenstens 25% unterschritten werden.

Für die neue EnEV 2002/2005 muß der Heizwärme-bedarf der alten Wärmeschutzverordnung 1995 und der bisherige Energieaufwand für die Heizungsanlage zusammen mit der Brauchwarmwasseranlage um 25-30% unterschritten werden. Damit wird das bisherige Niedrigenergiehaus-Niveau (alte WSchV ‘95 minus 25%) zum Standard für die Gebäudehülle und entspricht den aktuellen Anforderungen der neuen EnEV 2002 an die Gebäudehülle - zusätzlich aber plus Energieaufwand für Heizungsanlage und Brauchwarmwasser.



Die neue EnEV ist KEINE zusätzliche Verordnung, sondern sie fasst die
Wärmeschutzverordnung und die Heizanlagenverordnung zusammen.

Das bedeutet: Zukünftig geht es bei der Bewertung nicht mehr nur um den Wärmebedarf eines Gebäudes, sondern um den gesamten Energiebedarf für Heizwärme und Warmwasser. Darüber hinaus werden alle Energieverluste - von der Energieerzeugung (Gewinnung, Umwandlung, Transport) bis zur Heizungsanlage (Erzeugung, Verteilung, Bereitstellung) - als Primärenergie in die Bilanz miteinbezogen. Es wird also nicht vorgeschrieben, wie ein Gebäude auszuführen ist. Maßgeblich sind die Energiedaten, die im abgestimmten Zusammenspiel von Gebäudehülle und heizungstechnischen Anlagen erreicht werden. Und das eröffnet für die Planung und Gestaltung von Neubauten kreative Freiräume.



Neue EnEV September 2007:

Jetzt wurde die neue EnEV verabschiedet und tritt planmäßig zum Oktober 2007 in Kraft.

Das Bundeskabinett hat die Energie-Einsparverordnung verabschiedet. Damit ebnet die "EnEV2007" den Weg zur Einführung von Energieausweisen für Gebäude im Baubestand.

Im Kern wird mit der EnEV2007 der Energieausweis für Bestandsgebäude bei Vermietung und Verkauf verpflichtend zum 1. Juli 2008 eingeführt.

Der Gebäudeenergieausweis zeigt die energetische Qualität von Gebäuden auf. In Verbindung mit den Modernisierungsempfehlungen gibt er zudem Hinweise für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Gebäudeeigenschaften.

Der Gebäudeenergieausweis soll zu mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt führen. Er setzt einen deutlichen Anreiz für energiesparende Sanierungen. Dieses wichtige Instrument zur nachhaltigen Sicherung unserer Energieversorgung wird einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Die neuste Fassung der EnEWV gislt seit 1.10.2009:

Mehr zur neuen EnEV 2009 unter diesem Link...
und hier:
Welche wichtigen Änderungen bringt die neue EnEV 2009?


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